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Neue Zutrittsregeln in der Bücherei

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Datum:
Veröffentlicht: 1.9.21
Von:
Klaudia Dussa-Zieger

3G für Büchereien

Am Dienstag, 31. August, hat der Bayerische Ministerrat neue Regeln zum Infektionsschutz beschlossen. Diese werden in einer 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt werden, die am 2. September in Kraft treten soll. Diese bringt einige Änderungen für Büchereien mit sich, die jetzt keinen Sonderregelungen mehr unterliegen.

  • Ab einer Inzidenz > 35 gilt in Innenräumen die sog. 3G-Regel greifen wird: Persönlichen Zugang haben nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. Dies gilt sowohl für den regulären Betrieb als auch für Veranstaltungen. Die Überprüfung der 3G-Regel obliegt dem Betreiber.
  • Ausgenommen davon werden wahrscheinlich Kinder im Vorschulalter.
  • Die bisherige FFP2-Maskenpflicht wird gelockert. Neuer Standard ist die sog. medizinische Maske (OP-Maske)
  • Die bisherige Höchstpersonenzahl sowie die Abstandregel werden sowohl für den regulären Betrieb als auch für kulturelle Veranstaltungen entfallen.

Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.


Wir bitten Sie, entsprechende Nachweise bei sich zu führen, wenn Sie unsere Bücherei besuchen möchten.