Datum:
Veröffentlicht: 1.9.21
Von:
Klaudia Dussa-Zieger
Am Dienstag, 31. August, hat der Bayerische Ministerrat neue Regeln zum Infektionsschutz beschlossen. Diese werden in einer 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt werden, die am 2. September in Kraft treten soll. Diese bringt einige Änderungen für Büchereien mit sich, die jetzt keinen Sonderregelungen mehr unterliegen.
Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet.
Wir bitten Sie, entsprechende Nachweise bei sich zu führen, wenn Sie unsere Bücherei besuchen möchten.